Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation▼

 Inhaltsverzeichnis

 

 1. Geltungsbereich

 2. Vertragsschluss

      2.8     Rücktritt durch Gast
      2.9     Kostenlose Stornierungsmöglichkeit

      2.10  Besondere Regeln im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 

 3. Widerrufsrecht für Verbraucher

 4. Mietobjekt

 5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe

 6. Miete und Zahlungsbedingungen

 7. Kaution
 8. Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe

 9. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

 10. Obliegenheiten des Mieters

11. Änderungen am Mietobjekt

12. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

13. Haftung

14. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

15. Räumung des Mietobjekts

16. Anwendbares Recht

17. Alternative Streitbeilegung

 

In Fußzeile zusätzlich Hinweis zu Internet /  W-LAN (HotSpot)

 

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Andreas Stamp, handelnd unter "Andreas Stamp Ferienwohnungen" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder

indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

2.8 Rücktritt durch den Gast

a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Vermieter als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

b) Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis an den Vermieter zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.

c) Für den Rücktritt bedarf es einer Rücktrittserklärung in Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

d) Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 90% ab Zeitpunkt der verbindlichen Buchung und bei Nichterscheinen.

e) Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Vermieter nachzuweisen, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

f) Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Vermieter bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber auch für die durch den Eintritt des Ersatzgastes entstehenden Mehrkosten.

g) Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Vermieter für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Vermieter nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Vermieter das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.

h) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.

 

2.9 Kostenlose Stornierungsmöglichkeit

Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Für den Rücktritt bedarf es einer Rücktrittserklärung in Textform durch den Gast. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.


2.10 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

a) Beide Parteien sind sich einig, das die vereinbarte Leistungen durch den Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

b) Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder-beschränkungen durch den Gastgeber bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymtomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

 

3) Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

4) Mietobjekt

Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.

 

5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe

5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell vereinbart werden.

5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten Ort übergeben.

 

6) Miete und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen Instandhaltung und Instandsetzung.

6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.

6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.

 

7) Kaution

7.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen. Die Höhe einer Kaution beträgt i.d.R. bei einer touristischen Anmietung EUR 200,00. Eine Kaution ist nicht in der Preisangabe unter "Verfügbarkeitsmodul" auf der Website des Vermieters inkludiert, diese wird zusätzlich erhoben und ist als eigenständige Zusatzposition in einem schriftlichen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

7.2 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und fehlt kein Inventar, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

7.3 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt nicht in ordnungsgemäßem Zustand oder fehlt ein Teil des Inventars, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

8) Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe

Die Gemeinde Herrsching erhebt pro volljährige Person & Tag eine Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe über € 0,75. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Eine Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe ist nicht in der Preisangabe unter "Verfügbarkeitsmodul" auf der Website des Vermieters inkludiert, diese wird zusätzlich erhoben und ist als eigenständige Zusatzposition in einem schriftlichen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

 

9) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

9.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

9.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.

 

10) Obliegenheiten des Mieters

10.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

10.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

 

11) Änderungen am Mietobjekt

11.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

11.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

 

12) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

12.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.

12.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

12.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

12.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

12.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

 

13) Haftung

13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

13.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

13.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

14.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.

14.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

14.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

 

15) Räumung des Mietobjekts

15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

15.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.

15.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

 

16) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Internet / HotSpot / Gäste-WLAN:

 

Der Betreiber (Ferienwohnungen Andreas Stamp) stellt in dem Gebäude der Ferienwohnungen Stamp, Baderstr.5, 82211 Herrsching dem Nutzer (Hausgast) einen kabellosen Internetzugang in Form eines WLAN-Zugangs zur Verfügung. Er gestattet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit der Mitbenutzung dieses Hotspots. Der Betreiber bietet die Nutzung des Hotspots nur für Hausgäste / Besucher seines Unternehmens (Ferienwohnungen Stamp) an. Die Bereitstellung des Hotspots ist für den Nutzer kostenfrei. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Betreibers. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen störungs- und unterbrechungsfreien Zugang, eine bestimmte Leistungsfähigkeit des Zugangs (beispielsweise Übertragungsgeschwindigkeit oder Mindestbandbreite) oder eine bestimmte räumliche Abdeckung des Zugangs besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Hotspots. Der Betreiber behält sich das Recht vor, gewisse Port-Sperrungen vorzunehmen. Auch behält er sich vor, einzelne Anschlüsse von Endgeräten vom Netz zu trennen. Ferner ist der Betreiber dazu berechtigt, den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigungen und Angabe von Gründen zu beschränken oder einzustellen. Der Betreiber trägt keine Verantwortung für die Virenfreiheit der vom Nutzer besuchten Internetseiten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Hotspots zu seiner Person gemacht werden müssen, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Vor der Nutzung des Hotspots hat der Nutzer die Geltung der Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.  Dem Nutzer sind bei der Nutzung des Hotspots jegliche Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen. Er ist für die Inhalte, die er bei Nutzung des Hotspots abruft, einstellt und/oder weiterverbreitet selbst verantwortlich.    

  • Für die Möglichkeit der Nutzung des Gäste-WLAN vor Ort, ist ein Passwort und zusätzlich die bewusste Akzeptanz der Nutzungsbedingungen Voraussetzung (setzen eines Häkchen). Die detaillierten Nutzungsbedingungen können vor einer bewussten Akzeptanz eingesehen werden.